Monday, December 26, 2016

Zuschuss für neue Fenster – Kosten und Fördermöglichkeiten vom Staat

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Moderne, gut isolierende Fenster können beträchtliche Wärmemengen in der Wohnung einsparen und dadurch Ihre Heizkosten spürbar senken. Wer eine Fenster-Modernisierung plant, kann aber nicht nur mit Einsparung von Energiekosten, sondern auch mit finanzieller Unterstützung vom Staat in Form von Fördermitteln oder Steuervorteilen rechnen.

Welche Förderprogramme für neue Fenster es gibt und welche Voraussetzungen Eigenheimbesitzer erfüllen müssen, erfahren Sie im heutigen Artikel.

Kosten für neue Fenster

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Die Kosten für Energiespar-Fenster hängen von der verwendeten Verglasung und Isolierschicht ab. Die wichtigste Rolle spielt der niedrige U-Wert des Fensters d.h der Wärmedurchgangskoeffizient. Je geringer der Wert, desto besser isoliert das Fenster. Neue Fenster sind KFW förderfähig ab einem U-Wert von 0,95 W/(m²K). Auf fensterhai.de zum Beispiel kann man sich Premium Profilsysteme ansehen, die U-Werte zwischen 0,83 und 0,90 W/(m²K) erreichen.

Nur Fenster mit Dreifachverglasung weisen solche niedrigen U-Werte auf und sind 10 – 15 Prozent teurer als eine Doppelverglasung. Zum Preis der Verglasung kommen noch die Kosten des Fenstereinbaus und der Fenstermontage, die 35 – 45 Prozent der Fensterkosten betragen. Die Investitionskosten für diese Energiespar-Fenster sind sehr hoch, aber die zukünftigen Energieeinsparungen zeigen sich finanziell sehr lohnenswert.

Staatliche Förderung für neue Fenster – Zuschüsse und zinsgünstige Kredite

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Wer die Fenstersanierung mit Fördermitteln der KfW finanzieren möchte, kann zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder Investitionszuschüssen für neue Fenster wählen. Die letzteren müssen nicht zurückgezahlt werden.

Diese Programme kommen infrage für die Fenstermodernisierung:

– Programm 430 (Investitionszuschuss) – Bei energetischen Einzelmaßnahmen wie dem Austausch der Fenster beträgt der Zuschuss 10 Prozent der Sanierungskosten, maximal bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit. Bei ganzheitlichen Sanierungen kann die KfW-Förderung sogar bis zu 25 Prozent betragen.

– Programm 151/152 (zinsgünstiger Kredit) – In der Regel ist eine umfangreiche Sanierung notwendig, wenn man den KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen will. Dafür werden zinsgünstige Kredite angeboten. Bei Einzelmaßnahmen wie Einbau neuer Fenster werden maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit vergeben. Wird das ganze Gebäude saniert, erhält der Hausbesitzer bis zu 75.000 Euro und bis zu 22,5 Prozent Tilgungszuschuss.

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– Programm 431 (Investitionszuschuss Baubegleitung) – Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie Erneuerung der Fenster und umfangreiche Maßnahmenpakete. Es ist nur in Kombination mit den Produkten 151/152 und 430 möglich. Die KfW unterstützt vor allem die Kontrolle der Bauausführung, die Abnahme und die Bewertung der Sanierung und übernimmt 50 % der Kosten: bis 4.000 Euro pro Vorhaben.

– Programm 455 (Zuschuss) – Im Programm Altersgerecht Umbauen fördert die KfW die Modernisierungs- und Einbruchschutzmaßnahmen zum Beispiel Einbau von Nachrüstsystemen für alte oder neue Fenster wie aufschraubbare Fensterstangenschlösser, Pilzkopfverriegelungen und drehgehemmte Fenstergriffe. Der Mindestinvestitionsbetrag ist 2.000 Euro, der Zuschuss reicht von 1.500 bis 6,250 Euro pro Wohneinheit abhängig von den geplanten Maßnahmen.

Voraussetzungen und Aspekte zu berücksichtigen

Um förderfähig zu sein, müssen diese Sanierungsmaßnahmen für neue Fenster bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen:

  1. Die Antragstellung muss vor der Umsetzung stattfinden.
  2. Haus muss bis 31.12.1994 errichtet worden sein
  3. Neue Fenster müssen einen U-Wert von 0,95 W/(m²K) aufweisen

In neue Fenster investieren – Finanzielle Vorteile

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  1. Durch die modernen Fenster geht deutlich weniger Wärme verloren, was zu Einsparung von Heizkosten führt. Bedenkt man, dass die Lebensdauer von Fenstern etwa 40 Jahre beträgt, kann man mit einer großen Heizkosteneinsparung über einen längeren Zeitraum rechnen.
  2. Werden die Kosten für den Fenstertausch vom Finanzamt als Erhaltungsaufwand anerkannt, sind sie steuerlich absetzbar im Jahr der Bezahlung.
  3. Die Kosten für Handwerkerleistungen lassen sich auch von der Steuerschuld abziehen. Absetzbar sind Arbeitslohn, Maschinen- und Fahrtkosten der Arbeiter. So kann man beim Einbau von neuen Fenstern bis zu 1.200 Euro sparen.

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Von
Ramona Berger

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